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Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung stößt auf großes Interesse

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12. Sep 2018

Die Veranstaltung im Lebenshilfecenter Herne zum Thema Patientenverfügung war bis auf den letzten Platz besetzt. Knapp 40 TeilnehmerInnen informierten sich.

Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung stößt auf großes Interesse:

Die Veranstaltung im Lebenshilfecenter Herne zum Thema Patientenverfügung war bis auf den letzten Platz besetzt. Knapp 40 TeilnehmerInnen informierten sich.

Referent war der Dortmunder Rechtsanwalt Wolfgang Sträter, der nicht nur seine Fachlichkeit im Sozial- und Betreuungsrecht einbrachte, sondern auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer geistigen Behinderung berät und schult. Unterstützt wurde er dabei von Herrn Stefan Schrage (Qualitätsmanagement der Lebenshilfe Herne), der den Focus auf Möglichkeiten der Willensbildung bei Fragen der Patientenverfügung von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung legte.

Neben der Wissensvermittlung hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit eigene Fragen zu stellen. Kernaussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Patientenverfügungen müssen individuell sein
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von Juli 2016 sind viele Patientenverfügungen unwirksam geworden. Problem ist dabei, dass sowohl die einzelnen medizinischen Maßnahmen, als auch für welche konkreten Situationen die Patientenverfügung gelten soll benannt werden müssen. Eine pauschale Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen ist unwirksam!

Herr Sträter verwies in seinem Vortrag auf die Vorlage des Bundesjustizministeriums. Hier gibt es eine Patientenverfügung mit Textbausteinen, die individuell nach den eigenen Vorstellungen zusammengestellt werden kann.

Hier der entsprechende Link:
Patientenverfügung Bundesjustizministerium

Rechtsanwalt Sträter verdeutlicht die Anforderungen an eine Patientenverfügung

- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind getrennt voneinander zu verfassen

- es ist immer hilfreich sich beraten zu lassen!

Bei Menschen mit einer kognitiven Einschränkung treten noch weitere Besonderheiten auf. Hier ist festzustellen, ob eine Einwilligungsfähigkeit vorliegt. Dabei geht es nicht um die Geschäftsfähigkeit, sondern um die Fähigkeit den Sachverhalt in seinem Inhalt und in seinen Auswirkungen beurteilen zu können. Ist dies nicht der Fall, muss überprüft werden, ob das Betreuungsgericht getroffene Äußerungen oder Wünsche bezüglich Fragen der Patientenverfügung genehmigen muss.

Dabei soll der mutmaßliche Wille ermittelt werden. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung gibt es dafür Patientenverfügungen in leichter Sprache.
Hier zwei Beispiele:

Patientenverfügung leichte Sprache Bonn Lighthouse
Patientenverfügung leichte Sprache Bethel

Diese Arbeitsmaterialien bieten eine gute Grundlage sich gemeinsam dem schwierigen Thema von lebensverlängernden Maßnahmen zu nähern.

Das Interesse bei den TeilnehmerInnen ist hoch

Die Verfassung einer Patientenverfügung ohne die Beteiligung der Betroffenen ist nicht nur rechtlich, sondern auch inhaltlich nicht zielführend. Je nach Behinderungsgrad muss sich dem Thema individuell genähert werden. Bei Menschen, die nicht sprachfähig und aufgrund ihres Behinderungsbildes stark in der Willensbildung eingeschränkt sind, bleibt immer noch die Möglichkeit sich unter Zuhilfenahme der oben genannten Materialien Gedanken dazu zu machen, was dem Betroffenen wichtig sein könnte.

Am Ende der Veranstaltung sind die grundlegenden Fragen erörtert worden, mit der Erkenntnis, dass das Thema Patientenverfügung nicht „abgearbeitet“ werden kann, sondern immer wieder bei passender Gelegenheit hervorgeholt werden sollte, um zu überprüfen, ob die getroffenen Aussagen noch mit der aktuellen Lebenssituation und den eigenen Überzeugungen übereinstimmen.

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